Es gibt im alltäglichen Autoleben vieles, was dem “Blechkleid” einen unschönen Schaden zufügen kann. Vor ungeschickten Rangiermanövern, durch Sturm herabfallende Äste oder Unfälle bei starkem Wildwechsel sind auch stets vorausschauende Fahrer nicht sicher.
Kommt es zu einem Karosserieschaden, gilt es einige Punkte in Bezug auf die Reparatur, die Fahrzeugversicherung und die notwendigen Angaben im Falle des Weiterverkaufes des Wagens zu beachten.
Die Versicherung muss unverzüglich über den Schaden informiert werden. Bei der Bearbeitung können Fotos und Skizzen der Unfallstelle helfen, sind mehrere Fahrzeuge beteiligt, ist es nie verkehrt zur Absicherung späterer rechtlicher und versicherungstechnischer Vorgänge die Polizei hinzuzuziehen.
Unmittelbar nach Entstehung des Blechschadens stellt sich auch oftmals die Frage, ob der Wagen übergangsweise uneingeschränkt genutzt werden kann. Hier kommt es ganz auf den Grad der Beschädigung an:
Bei sehr leichten Schäden, wie beispielsweise kleinen Parkremplern oder Dellen durch Hagelschlag, kann der Wagen in den meisten Fällen noch sicher bewegt werden.
Dagegen gilt es bei einem Unfall mit starken Blechverformungen unbedingt die Weiterfahrt zu unterlassen. Sind zum Beispiel die Kotflügel betroffen, könnten scharfe Kanten die Reifen beschädigen. Ebenfalls könnten angebrochene Stoßstangen während der Fahrt lose Einzelteile auf der Fahrbahn verteilen. In diesen Fällen sollte der Transport zur Werkstatt auf einem Abschleppwagen erfolgen, von provisorischen Reparaturen ist aus Sicherheitsgründen strikt abzuraten.
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