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PICKERL (ÜBERPRÜFUNG GEM. §57A KFG)
Die Überprüfung nach §57a KFG ist die behördliche Überprüfung der Verkehrstauglichkeit und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs. Sie darf ausschließlich durch behördlich geschulte und autorisierte Kfz-Techniker durchgeführt werden.
Grundlage der Fahrzeugbegutachtung ist der vom Verkehrsministerium genehmigte Mängelkatalog, der laufend dem jeweiligen Stand der Technik angepasst wird.
In ihrer Funktion als Prüfer arbeiten unsere Lucky Car Spezialisten weisungsungebunden als behördliche Organe und haften für das von ihnen abgegebene Gutachten persönlich. Um die Prüfungsberechtigung aufrecht zu erhalten müssen sie regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen.
100% Kundenzufriedenheit
Wir überprüfen dein Fahrzeug gründlich und geben dir genau die Informationen die du brauchst. Wir weisen dich natürlich nur auf wirklich notwendige Reparaturen hin. Du entscheidest selbst, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen – unsere Lucky Car Spezialisten stehen dir gerne beratend zur Seite. Wir beschäftigen ausschließlich gelernte Kfz-Techniker, die laufend an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Lucky Car verwendet Ersatzteile von den führenden Herstellern in Erstausrüsterqualität. Daher können wir Garantien gewähren, welche über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen. Um dich bestmöglich zufrieden stellen zu können, werden unsere Werkstätten von internen und externen Prüfern getestet. Zusätzlich führen wir regelmäßig telefonische Kundenbefragungen durch.
Was wird überprüft?
Die Prüfelemente der §57a Begutachtung sind vom Gesetzgeber vorgegeben und beinhalten folgende Punkte:
- Identifizierung des Fahrzeuges
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Radaufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
- Umweltbelastung