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Unfall gehabt?
Lucky Car macht’s wieder gut!
Leider passiert es schneller als man denkt. Plötzlich kommt es zu einem unglücklichen Rempler oder gar einem Unfall – aber was nun?
Wichtig ist: Melde uns deinen Schaden so rasch wie möglich, damit wir uns schnellstmöglich um die Reparatur kümmern können. Wir bieten fachkundige und hochwertige Instandsetzung selbst schwerer Unfallschäden mit der Sicherheit modernster Technik und langjähriger Erfahrung unserer Lucky Car Mitarbeiter. Unsere nach höchsten Standards eingerichteten Fachwerkstätten beheben kleinste Blechschäden bis hin zu komplizierten Unfallschäden auf unserer Richtbank. Wir sorgen dafür, dass wir dein Fahrzeug wieder fachgerecht instand setzen, sodass es sich danach in der Optik bestenfalls kaum bis gar nicht von einem unfallfreien Wagen unterscheidet.
Wir machen’s wieder gut!
Und so einfach funktioniert’s:
- Such dir einen unserer 40 Standorte aus.
- Lade 1-3 Bilder deines Schadens hoch und beschreibe ihn kurz.
- Hinterlasse uns deine Kontaktdaten.
Wir melden uns so rasch wie möglich bei dir und besprechen alle notwendigen Details inklusive der geschätzten Reparaturkosten. Die meisten Schäden werden innerhalb von 72 Stunden von unseren Lucky Car-Experten in unserer Werkstatt repariert und das selbstverständlich unter Einhaltung der vom Hersteller zertifizierten Richtlinien. So bist du schnellstmöglich wieder auf vier Rädern unterwegs! Für die Zwischenzeit stellen wir dir natürlich gerne nach Vereinbarung ein kostenfreies Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Uns ist kein Schaden zu klein oder zu GROSS!
Was mache ich nach der Reparatur?
Sollte der Wagen im Laufe der Jahre nach der Autoreparatur weiterverkauft werden, sollte genau geprüft werden, ob er als Unfallwagen gilt. Laut allgemeiner Definition ist erst einmal jeder durch einen Unfall beschädigter Wagen ein Unfallwagen. Unterschieden wird rechtlich nach der Schwere des Schadens:
Handelt es sich nur um kleine Lackkratzer, sind diese nicht offenbarungspflichtig. Sobald jedoch komplette Teile getauscht oder zum Großteil neu lackiert werden, muss das Fahrzeug als Unfallwagen deklariert werden.
Grundsätzlich sollte der Fairness halber und um jeglichen rechtlichen Konsequenzen einer Fehleinschätzung vorzubeugen jedoch jeder Schaden beim Verkauf erwähnt und gegebenenfalls im Kaufvertrag aufgezeichnet werden.
Wird der Schadensfall offen kommuniziert und können noch ausführliche Rechnungen einer ordnungsgemäßen Reparatur durch eine Fachwerkstatt vorgelegt werden, sind die Werteinbußen meist trotz Unfallschaden eher gering.