So gelingt der Gebrauchtwagenkauf ohne böse Überraschungen
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Es gibt viele gute Argumente für den Gebrauchtwagenkauf: Günstigere Preise, größere Verhandlungsspielräume, eine fast unendliche Auswahl an Fahrzeugen, oder vielleicht ist der nächste „neue alte“ bereits ein echter Klassiker, der längst nicht mehr beim Neuwagenhändler gefunden werden kann.
Doch auch wenn das Angebot perfekt erscheint und das Bauchgefühl schon fast vor der Besichtigung die Kaufentscheidung getroffen hat, sollten sowohl das Auto selbst als auch alle zugehörigen Unterlagen und Dokumente stets genauestens geprüft werden.
Unter die Lupe genommen
Zur Besichtigung eines Gebrauchtfahrzeugs sollten vor allem ausreichend Zeit und Geduld mitgebracht werden, denn manche Vorschäden sind auf den ersten Blick kaum erkennbar. Zunächst gilt es, die Karosserie gründlich auf Roststellen, Kratzer, Dellen oder Hinweise auf Unfallschäden zu untersuchen. Versteckter Rost befindet sich häufig in den Radläufen, an den Seitenschwellern oder den inneren Türkanten, währenddessen geben die Spaltmaße zwischen Karosserie, Türen, Stoßstangen und Motorhaube sowie Kofferraumdeckel Aufschluss über mögliche Unfälle.
Im Idealfall wird der Wagen bei hellem Wetter besichtigt, denn nur bei ausreichender Lichteinstrahlung lassen sich von Nachlackierungen stammende Farbunterschiede eindeutig erkennen.
Ein Blick in den Innenraum hält ebenfalls zahlreiche Hinweise auf die Vorgeschichte des Wagens bereit: Passen die sichtbaren Abnutzungen von Lenkrad, Schalthebel und Sitzen zu dem angegebenen Kilometerstand? Gibt es bei einem vermeintlichen Nichtraucherauto vergilbte Nikotinspuren am Dachhimmel, Abnutzungen im Aschenbecher oder einen extrem aufdringlichen Innenraumduft? Funktionieren alle Schalter, Tasten und Fensterheber fehlerfrei?
Passt auch im Interieur so weit alles, gilt der nächste kritische Blick dem Motorraum, hier sollte es keine porösen Schläuche oder lose Kabel geben, ebenfalls müssen die Füllstände der Betriebsflüssigkeiten den Vorgaben entsprechen. Außerdem passen die Angaben auf dem Ölzettel idealerweise zu den Einträgen im Serviceheft. Besondere Vorsicht ist bei Fahrzeugen mit einer vor dem Verkauf erfolgten Motorwäsche geboten, denn oft werden so Undichtigkeiten verschleiert.
Neben dem Auto sollten auch alle Unterlagen im einwandfreien Zustand sein, dazu gehört die Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere, ein Serviceheft, nachvollziehbare Rechnungen für die letzten Reparaturen oder auch der Bericht der letzten Pickerl-Hauptuntersuchung.
Die Probefahrt ist Pflicht
Bei jedem seriösen Autoverkäufer steht einer Probefahrt nichts im Wege, schließlich sind die Fahreigenschaften eines der wichtigsten Merkmale für eine Kaufentscheidung. Bei Fahrtantritt sollte der Motor noch kalt sein, damit auch mögliche beim Kaltstart auftretende Nebengeräusche wahrgenommen werden können. Auch während der Fahrt gilt es, stets die Ohren offen zu halten, ungewöhnliches Knacken oder Knarzen beim Lenken oder Überfahren von Unebenheiten weist auf Schäden am Fahrwerk hin, während kratzende Schleifgeräusche beim Verzögern Anzeichen für Probleme mit der Bremsanlage sind. Da viele Werkstätten mittlerweile einen unabhängigen Ankaufstest für Gebrauchtwagen anbieten, kann die Probefahrt ebenfalls genutzt werden, um den Wagen einmal von geschultem Fachpersonal bis ins kleinste Detail überprüfen zu lassen, das lohnt sich vor allem bei sehr teuren Gebrauchtwagen oder wenn die vorige eigene Prüfung Zweifel an der Seriosität des Verkäufers aufkommen lässt.
Ein solcher unabhängiger Service zum Gebrauchtwagen-Check von Fachwerkstätten oder Sachverständigen kann auch nützlich sein, wenn der Wagen über eine Online-Plattform oder ein Auktionsportal erworben werden soll und eine persönliche Besichtigung ohne weiteres nicht möglich ist, denn auf Bildern lassen sich Mängel leicht verstecken und vollständig „blind“ sollte ein Autokauf unter keinen Umständen erfolgen.
Wer haftet für nach dem Kauf auffallende Schäden?
Glücklicherweise greift der Verbraucherschutz auch beim Kauf von gebrauchten Autos, sodass Händler die gesetzliche Gewährleistung bei Fahrzeugen, die bereits länger als ein Jahr angemeldet waren, zwar vertraglich von zwei Jahren auf ein Jahr reduzieren könnten, jedoch niemals völlig ausschließen können. Unter die Gewährleistung fallen dabei Mängel, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren, beispielsweise angehende schwere Schäden am Antriebsstrang.
Übliche Verschleißerscheinungen wie abgenutzte Bremsbeläge stellen dagegen keinen Gewährleistungsanspruch dar. Grundsätzlich ist aber immer jeder Reklamationsfall individuell zu betrachten, da viele Faktoren wie das Fahrzeugalter und der Gesamtzustand sowie vertragliche Einzelheiten bei der Beurteilung eine Rolle spielen können. Praktischerweise liegt die Beweislast in den ersten zwölf Monaten immer beim Verkäufer, dieser muss im Fall der Fälle also nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Einen allgemeinen Anspruch auf eine vollumfängliche Garantie gibt es bei Gebrauchtfahrzeugen hingegen nicht, manche Händler bieten, besonders bei noch recht neuen Gebrauchten, oftmals jedoch einen optionalen zusätzlichen Garantievertrag an, was dieser umfasst, wird dabei immer individuell festgelegt, der gesetzliche Gewährleistungsanspruch bleibt davon jedoch unbeeinflusst weiterhin bestehen.
Ein etwas größeres Risiko birgt der Kauf von Privatanbietern, denn sofern beide Vertragspartner einverstanden sind, ist hier getreu dem Motto „Gekauft wie gesehen!“ der Ausschluss jeglicher Sachmängel- und Gewährleistungsansprüche möglich.